Informationen zur Notfallrettung

Ihr Ansprechpartner
HerrPhilipp Köhler
Unternehmenskommunikation
Pressesprecher
Tel: 06131 2111-222
Mobil: 0171 2333325
philipp.koehler@drk-rhein-nahe.de Binger Straße 25
55131 Mainz
Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.
Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).
Personal im Rettungsdienst

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind häufig die ersten medizinischen Fachkräfte am Notfallort. In früheren Zeiten als „Krankenwagenfahrer“ betitelt, üben die bestens ausgebildeten und hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heute einen der anspruchsvollsten, verantwortungsvollsten und wichtigsten Gesundheitsfachberufe aus. Seit 2014 ist die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter bundesweit etabliert. Schwerpunkte der Ausbildung bilden der fachtheoretische Unterricht am DRK-Bildungsinstitut in Mainz, mehrwöchige Klinikpraktika in verschiedenen Abteilungen von der Anästhesie, über die Notaufnahme bis hin zu Psychiatrie und Geburtshilfe. Auf den Lehrrettungswachen des DRK-Rettungsdienstes Rheinhessen-Nahe sammeln unsere Auszubildenden erste Erfahrungen im Rettungsdienst und lernen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten unter realistischen Gegebenheiten in die Praxis umzusetzen. Hierbei werden Sie durch erfahrene und pädagogisch besonders qualifizierte Praxisanleiter begleitet und unterstützt.
Nach abgeschlossener Ausbildung sind Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in der Lage Notfallpatienten eigenverantwortlich zu versorgen. Hierzu zählen insbesondere auch invasive Maßnahmen und die Gabe von lebensrettenden Medikamenten.
Zu den Kompetenzen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern gehören:
- qualifizierte Ersteinschätzung von Patienten
- eigenverantwortliche Erhebung einer Verdachtsdiagnose und Einleitung einer ersten Therapie
- Anlage von Venenzugängen
- Gabe von Notfallmedikamenten wie Schmerzmittel, Antiallergika, Medikation bei Herzinfarkt, akuter Atemnot und Herz-Kreislauf Stillstand, sowe einiger weiterer Notfallmedikamente, deren Anzahl stetig zunimmt
- Defibrillation
- Anlage von intraossären Zugängen mittels EZ-IO Bohrer über das Knochenmark
- Therapie des Spannungspneumothorax durch eine Entlastungspunktion
- Sicherung der Atemwege durch Larynxtuben, Larynxmasken und Intubation
- Versorgung von schweren Verletzungen nach internationalem Behandlungsstandard PHTLS
Um die Qualität der durchzuführenden Maßnahmen und den Kenntnisstand zu aktuellen Leitlinien in der Versorgung von Notfallpatienten zu sichern, nehmen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der jährlichen Pflichtfortbildung teil, die mindestens drei Fortbildungstage umfasst. Unterstützt werden die Einsatzkräfte bei der Therapie von Notfallpatienten durch Standard Arbeitsanweisungen, welche den Einsatz von Notfallmedikamenten und die Durchführung von invasiven Maßnahmen verbindlich regeln.